Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge sicher planen und durchführen können. Beachte die möglichen Zusammensetzungen einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.
Voraussetzungen :
Mindestalter: 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches erfolgen
DTSA *, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste. Anzahl der Pflichttauchgänge: Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach Abschluss der Brevetierung zum DTSA** 25 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 15 - 25 Meter Tiefe.
·Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
·AK "Orientierung beim Tauchen"
·AK "Gruppenführung"
· SK "Meeresbiologie" und "Süßwasserbiologie" werden empfohlen
· AK HLW oder ein HLW-Kurs von Mitgliedsorganisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (näheres siehe SK Ordnung –AK HLW), nicht älter als 1 Jahr